Staatsanwaltschaft forderte zuvor lebenslange Haft
19-jährige Andrea K. in Weser versenkt: Angeklagte müssen bis zu acht Jahre ins Gefängnis

Die Angeklagten betreten nacheinander in Fußfesseln den Gerichtssaal. Das Klacken der Fesseln auf dem Boden ist schon von weitem auf den Fluren zu hören. Als erstes kommt Stefan K., dann Sabrina H. und als letztes humpelt Stephan K. mit Fußfesseln in den Gerichtssaal. Das Urteil am Landgericht Verden lautet: Acht Jahre Gefängnis für Stefan K. – die anderen Beiden werden wegen Beihilfe verurteilt. Stephan K. zu drei Jahren und neun Monaten, Sabrina H. zu zwei Jahren und neun Monaten.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die drei Angeklagten lebenslange Haft, weil sie die 19-Jährige Andrea K. in der Weser versenkt haben sollen.
Kammer geht davon aus, dass Andrea K. tot in der Weser versenkt wurde

Die Anklage hatten ihnen Mord vorgeworfen. Die Angeklagten selbst hatten sich vor Gericht nicht dazu geäußert, wie die psychisch schwer kranke junge Frau starb: „Nach Ansicht der Kammer, ist Andrea K. schon vor der Versenkung in der Weser in der Garage auf dem Grundstück in Nienburg ums Leben gekommen“, so der Richter in der Urteilsverkündung. „Es wurde im Hauptverfahren festgestellt, dass Andrea K. in der Garage entweder erwürgt oder durch eine Zugabe von zu viel Salz getötet wurde. Wir wissen, dass ihr Salz in unbekannter Menge zugefügt wurde“, führt er weiter aus.
Nicht wegen Mordes verurteilt
„Ich möchte ganz klar darauf hinweisen, dass es für die Kammer sehr unbefriedigend ist, dass nicht abschließend geklärt werden kann, wer Andrea K. getötet hat“, sagt der Richter am Landgericht Verden - und weiter: „Wir wissen nicht, wer es gewesen ist. Und wir können auch nicht unterstellen, dass gemeinschaftlich entschieden wurde Andrea K. zu töten. Wir können nur sagen, einer der drei Angeklagten hat Andrea K. getötet. Da wir nicht wussten, wer es war, muss im Grundsatz „In dubio pro reo “ – im Zweifel für den Angeklagten, ein Freispruch erfolgen.“
Deshalb wird Stefan K. auch nicht wegen Mordes verurteilt, sondern wegen schwerer Zwangsprostitution, Unterlassung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung. Stephan K. und Sabrina H. bekommen eine niedrigere Strafe, da sie bei den Taten geholfen haben sollen. Die beiden wegen Beihilfe Angeklagten verlassen als freie Leute den Gerichtssaal. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dürfen sie bis zur rechtskräftigen Verurteilung auf freiem Fuß bleiben, weil keine Fluchtgefahr bestehe.
Im Publikum sind offenbar Angehörige von Andrea K. anwesend. Nach der Urteilsverkündung verlassen sie empört den Gerichtssaal mit Worten wie „kann nicht wahr sein.“ Auch der Bruder der Getöteten ist als Nebenkläger bei der Urteilsverkündung dabei.
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Angeklagte sollen 19-Jährige in Weser versenkt haben
Andrea K. litt laut Staatsanwaltschaft an einer paranoiden Schizophrenie

Ein Binnenschiffer hatte die Leiche von Andrea K. knapp drei Wochen nach der Tat gefunden. Die Frau war unbekleidet, an einer Betonplatte festgebunden, im Fluss versenkt worden. Da die Leiche lange im Wasser lag und bestimmte Standards bei der Obduktion nicht eingehalten wurden, konnte die Todesursache nicht eindeutig bestimmt werden.
Fest stand für die Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten grausam und menschenverachtend handelten. Demnach hätte Andrea K., die an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt war, dringend medizinische Hilfe gebraucht. Doch der 41-Jährige Stefan K. habe die junge Frau "gekauft" und versucht, sie als Prostituierte zu vermarkten - gemeinsam mit seinem damals besten Freund Stephan K. und seiner früheren Partnerin Sabrina H. (tja/kum)